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Allgemeine Schadenpauschale

Ein Verkehrsunfall erfordert auch für den Geschädigten einen hohen organisatorischen Zeitaufwand. Zudem fallen durch die Korrespondenz mit den Versicherungen und übrigen Beteiligten unter anderem Porto- und Telefonkosten an. Aus diesem Grunde erkennt die Rechtsprechung mittlerweile eine allgemeine Kostenpauschale zwischen 20 Euro und 30 Euro an, ohne den Nachweis eines Kostenbeleges.

Im OLG-Bezirk Düsseldorf wird derzeit eine allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro akzeptiert.