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Chef belohnt Anwesenheit bei Weihnachtsfeier mit iPad

Arbeitgeber dürfen künftig ihre Mitarbeiter für ihre freiwillige Teilnahme an der Weihnachtsfeier mit einem iPad belohnen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf das Geschenk für abwesende Mitarbeiter entsteht. So urteilte nun das Arbeitsgericht Köln am 18.10.2013 (AZ: 3 Ca 1819/13).

Im entschiedenen Fall hatte eine Chefin ihren anwesenden Mitarbeitern bei der Weihnachtsfeier ein iPad mini im Wert von rund 400 Euro geschenkt. Ein erkrankter Arbeitnehmer fühlte sich ungleich behandelt und klagte das Geschenk gerichtlich ein, da dieses Vergütungscharakter habe. Das Kölner Arbeitsgericht sah dies anders. Das iPad sei eine Zuwendung eigener Art und einzig an den freiwilligen Besuch der Weihnachtsfeier geknüpft. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung auch für die Zukunft attraktiver zu gestalten, sei ein legitimer Zweck und verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Es bleibt spannend: der erkrankte Arbeitnehmer hat nun Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.