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Wertminderung

Oftmals erleidet ein verunfalltes Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Wertverlust. Das Kraftfahrzeug kann zwar in der Regel – mit Ausnahme eines Totalschadens - in den ursprünglichen Zustand vor dem Unfall zurückversetzt werden, jedoch bleibt der Makel des „Unfallfahrzeuges“. Das Risiko verborgener Mängel kann sich beim Weiterverkauf des Fahrzeuges im Kaufpreis niederschlagen und den Wert schmälern. Um diesen Wertverlust auszugleichen, ermittelt der Sachverständige in seinem Sachverständigengutachten einen eventuellen Minderwert Ihres Fahrzeuges, den wir gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung für Sie geltend machen.

Die einst starre Grenze der Rechtsprechung, einen merkantilen Minderwert nur bei Fahrzeugen unter 5 Jahren mit einer Laufleistung unter 100.000 km zuzusprechen, scheint inzwischen durchbrochen worden zu sein. Aufgrund der enormen technischen Entwicklung in den letzten Jahren und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge ist dieser Trend der Gerichte zeitgemäß und ist zu begrüßen.