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Es besteht auch dann ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn der gegnerische Versichererer den Prüfungszeitraum bei der Regulierung ausschöpft. Dies hat das LG Saarbrücken (Urteil vom 14.02.2014, Az.: 13 S 189/13) entschieden.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin verlangte Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall. PKW sowie Anhänger waren ein Totalschaden. Die im Gutachten angeführte Wiederbeschaffungsdauer konnte aufgrund der langen Entscheidungszeit der Versicherung nicht eingehalten werden. Die Klägerin konnte die Schadenfinanzierung nicht vorfinanzieren und hat darauf auch frühzeitig hingewiesen. Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Vorfinanzierung verpflichtet und eine lange Entscheidungsdauer der gegnerischen Versicherung kann nicht zu Lasten der Geschädigten gehen.

Am 18.09.2014 findet wieder ein bundesweiter Blitzmarathon statt. Dabei werden innerhalb von 24 Stunden (18.09.2014, 6.00 Uhr bis 19.09.2014, 6.00 Uhr) vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Internet ist einsehbar, wo jeweils geblitzt wird.

Also ist Vorsicht geboten!

Bei einem Verkehrsunfall kann neben anderen Schadenpositionen auch ein Schadenersatzanspruch für eine posttraumatische Belastungsstörung entstehen. Eine posttraumatische Belastungsstörung meint die psychischen Folgen, die aufgrund eines Unfalls entstehen können. Diese Folgen treten oftmals erst Monate nach dem Schadensereignis auf. Genau dies ist problematisch. Es ist dann ein Nachweis zu führen, dass die psychischen Belastungen Folge des Verkehrsunfalls, also ursächlich sind. Psychische Belastungsstörungen äußern sich beispielsweise in Form von Schlafstörungen, Willensschwäche oder Antriebsarmut.

Nach BGH gibt es eine Art "Bagatellgrenze". Diese ist jedoch nicht konkretisiert. Die Beweislast sowohl für das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung als auch für die Ursächlichkeit liegt beim Geschädigten und kann gegebenenfalls durch ein Sachverständigengutachten unterstützt werden.

In Deutschland werden erneut Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ergriffen. Am 18. September 2014 gegen 6.00 Uhr morgens startet wieder der bundesweiter Blitzmarathon. Dieser dauert 24 Stunden und es werde dabei vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bei der Vorjahresaktion wurden bundesweit 83.000 Verstöße festgestellt.

Das Land Niedersachsen wird als erstes deutsches Bundesland ab dem Frühjahr 2015 sogenannte "Section-Controls" durchführen. Dies sind Geschwindigkeitsmessungen über einen Abschnitt von voraussichtlich zwischen 3 und 8 Kilometern. Dabei wird jedes Fahrzeug am Anfang fotografiert und die Daten werden verschlüsselt gespeichert. Am Ende erfolgt eine weitere Erfassung und mit Hilfe einer Weg-Zeit-Berechnung wird die durchschnittliche Geschwindigkeit erfasst. Wird auf diese Weise ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt, wird geblitzt.

Auf diese Messung wird mit einem gesonderten Hinweisschild hingewiesen.

Ein Berufskraftfahrer hat zum 11. Mal in wenigen Wochen das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t missachtet. Dieser Verstoß wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Die Behörde geht aufgrund der deutlichen Beschilderung bei einer Durchfahrt grundsätzlich von einem vorsätzlichen Verhalten aus, bei dem die Regelbuße auch bei einem Erstverstoß bei 150 Euro liegt.

Die Behörde wird die marode Leverkusener Brücke weiterhin konsequent beobachten.